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   BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 267/55   

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BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 267/55 (https://dejure.org/1959,1328)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1959 - 3 AZR 267/55 (https://dejure.org/1959,1328)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1959 - 3 AZR 267/55 (https://dejure.org/1959,1328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stadtverwaltung Königsberg - Frühere Angestellte - Befreiung von Angestelltenversicherung - Wichtiger Grund - Teil des Verfahrens

Papierfundstellen

  • DB 1960, 388
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.04.1958 - 3 AZR 101/54

    Erledigung eines Rechtsstreits - Neufassung einer Verordnung -

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 267/55
    und die außergerichtlichen Kosten gegeneinander aufgehoben, soweit sich Rechtsstreitigkeiten durch das Zweite Änderungsgesetz erledigen (vgl. dazu die Entscheidung des erkennenden Senats in AP Nr. 3 zu § 91a ZPO).

    Sie wollte deshalb die Prüfung des mutmaßlichen Prozeßausganges, wie sie bei einer Anwendung des § 91a ZPO geboten gewesen wäre, er sparen (vgl. Reinhardt in der Anmerkung zu AP Nr. 3 zu § 91a ZPO).

  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54

    Protokollierung eines Gutachtens

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 267/55
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die vertretungsberechtigten Organe, einer Gemeinde sich, ohne einen förmlichen Vertrag abzuschließen, wie hier auf dem Gebiet privatrechtlicher Beziehungen in einer Weise verhalten, die nach allgemeinen Grundsätzen eine vertragliche oder vertragsähnliche Haftung begründet (vgl. BGHZ 21, 59» 65).
  • BGH, 18.11.1952 - I ZR 60/52

    Binnenschiffahrt. Außergewöhnliche Kosten

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 267/55
    Benn bei den Vorgängen, die zur Befreiung von der Angestelltenversicherung führten, handelt es sich um typische Vorgänge, also um das Zustandekommen von typischen Vertragsbedingungen» Baß solche Vertragsbedingungen revisibles Recht sind, ist all gemeine Meinung (vgl« BGHZ 8, 55).
  • BAG, 30.04.1957 - 3 AZR 118/57

    Gemeindliches Ortsstatut - Ruhegeldregelung - Reichstarifordnung -

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 267/55
    Gegen diese Auffassung bestehen allerdings insofern Bedenken, als eine Unkündbarkeit, die nicht auf einem Tarifvertrag, sondern auf einem Ortsstatut beruhte, zum Bestandteil der Einzelverträge geworden und durch die Neuregelung im Jahre 1938 nicht beseitigt worden wäre (BAG 4, 168; BAG vom 6.7.1959 - 3 AZR 378/56 -).
  • BAG, 06.07.1959 - 3 AZR 378/56

    Ruhegeldregelungen - Gemeindesatzungen - Inhalt der Einzeldienstverträge -

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 267/55
    Gegen diese Auffassung bestehen allerdings insofern Bedenken, als eine Unkündbarkeit, die nicht auf einem Tarifvertrag, sondern auf einem Ortsstatut beruhte, zum Bestandteil der Einzelverträge geworden und durch die Neuregelung im Jahre 1938 nicht beseitigt worden wäre (BAG 4, 168; BAG vom 6.7.1959 - 3 AZR 378/56 -).
  • BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69

    Zahlung eines bestimmten Nettolohnes - Höhe der Abzüge - Persönliche Verhältnisse

    der Auslegung seitens des Revisionsgerichts zugänglich ist (vgl. BAG AP Nr. 26 zu § 52 RegelungsG, BAG 13, 256 [261] = AP Nr. 27 zu § 91 ZPO).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
    Selbst wenn man annehmen wollte, der "Darlehensvertrag" sei uneingeschränkt revisibel, denn er sei kein Individualvertrag, sondern ein typischer Vertrag, etwa weil er im Betrieb des Beklagten routinemäßig verwandt wird (vgl. wegen der Abgrenzung von Individualverträgen zu typischen Verträgen u. a. BAG Urteile vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 356/54 - und 21. April 1956 - 2 AZR 254/54 - AP Nr. 1 und 2 zu § 549 ZPO mit Anm. von Pohle; BAG 10, 271 = AP Nr. 11 zu § 550 ZPO mit Anm. von Bötticher; BAG Urteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 267/55 - 4P Nr. 26 zu § 52 RegelungsG; BGHZ 14, 61, 62 und BGHZ 8, 55; Schwinge, Grundlagen des Revisionsrechts, 2. Aufl., S. 97 ff«? insbesondere S. 105, 106, 107 und 109; Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 549 III B 4 d), so änderte sich am Ergebnis doch nichts, denn, wie sich bereits aus den obigen Ausführungen ergibt, entspricht die Auslegung des "Darlehensvertrages" in Verbindung mit dem Anerkenntnis des Fehlbestandes einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis.
  • BAG, 15.02.1960 - 3 AZR 346/57

    Stadtverwaltung Breslau - Frühere Angestellte - Städtischer Dienst - Kündigung -

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 267/55 - ist bei einer Teilerledigung der Hauptsache über die gesamten Kosten im Schluß urteil zu entscheiden.
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